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Die von Familienministerin Ursula von der Leyen erwirkten „Provider-Verträge“ über Sperrlisten gegen Kinderpornografie sind womöglich Makulatur. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verbot die Übergabe der Listen an die Provider, bis es eine gesetzliche Basis für dafür gibt.

via Gericht: Keine BKA-Sperrlisten, bis das Anti-Kinderporno-Gesetz gültig ist – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.


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