„Bei der „Kulturförderabgabe“, wie wir sie nennen, handelt es sich um eine kommunale Aufwandssteuer für Hoteliers, die uns das Grundgesetz in Artikel 105 ermöglicht. Gedacht ist, 5 Prozent der Nettoeinnahmen für Übernachtungen aus dem Hotelgewerbe abzuführen, um sie der Kölner Kulturpolitik zur Verfügung zu stellen. Ein ähnliches Modell gibt es bereits in Weimar.“
via SPD-Stadtrat über Bettensteuer: „Die Abgabe ist Notwehr“ – taz.de.
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