Die von Familienministerin Ursula von der Leyen erwirkten „Provider-Verträge“ über Sperrlisten gegen Kinderpornografie sind womöglich Makulatur. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verbot die Übergabe der Listen an die Provider, bis es eine gesetzliche Basis für dafür gibt.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.