Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt legt sich mit dem Bundesarbeitsgericht an. Mit scharfen Worten kritisiert er den Beschluss, sogenannte Flashmobs seien rechtens. Er halte die Aktionen, bei denen Bürger über das Internet Massenaktionen organisieren, für “höchst gefährlich”.
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Angenommen: Die RichterInnen hätten mal in einem Supermarkt gearbeitet, dann wären sie sicherlich nicht nur über Lohnerhöhung, sondern u.a. auch über einen Flashmob erfreut. Denn: Angestellte eines Supermarktes sind in der Regel nicht ArbeitgeberInnen. Der Arbeitgeberpräsident sollte noch mal über seine Argumentationskette nachdenken.
Ich finde höchst bedenklich, wie sich Herr Hundt dort äußert über die Gefährlichkeit eines Flashmobs.
Sicherlich, Protestaktionen sind immer gefährlich für Leute gegen die sich der Protest richtet. Das haben zum Beispiel auch die Leute in China erkannt und tun kräftig was gegen Proteste.
Und es ist außerdem zu sagen, dass ein Flashmob letztlich die Zusammenkunft von mehreren Leuten, die das Selbe tun, ist (hier wäre die Frage interessant ab welcher Anzahl von Leuten, die das Selbe tun, ein schlichtes Treffen ein Flashmob wird). Findet der Herr Hundt es nun also wichtig in Erwägung zu ziehen Flashmobs und damit das Treffen größerer Gruppen, als rechtswidrig einzustufen, wäre der Schritt „einfache“ Zusammenkünfte mehrer Leute zu verbieten nicht mehr weit – es könnte ja gefährlich sein, was diese Leute tun … Mh … und wann war das noch, als man sich nicht mehr ungestraft in kleineren bis größeren Gruppen treffen konnte … ? …
Das “war” heute – z.B. in Erfurt auf dem Anger.
Aus Krähwinkels Schreckenstagen (H. Heine) ist den meisten bei Gruppen die Zahl drei bekannt:
“Wo ihrer drei beisammen stehn, da soll man auseinander gehn.”
Da sonst folgendes geschieht:
“Wer auf der Straße räsoniert, wird unverzüglich füsiliert; das Räsonieren durch Gebärden soll gleichfalls hart bestrafet werden.”
Wenn also vor dem Konferenzraum einer Porsche-, Siemens- oder Arbeitgeberversammlung ein paar Leute sich auf eine Zigarette treffen, gefährden diese die Öffentlichkeit. Die kurzen Sitzungspausen sorgen für ein starkes Aufgebot in kurzer Zeit und verhalten sich demnach wie ein Flashmob.